Auf einen Blick
Details zur Behandlung / zum Programm
Für viele ist der Hausarzt der erste Ansprechpartner bei einer Erkrankung. Dies ist auch der Kerngedanke der hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Mit der Programmteilnahme verpflichten sich die Teilnehmer zuerst den Hausarzt aufzusuchen und erst nach Überweisung einen Facharzt zu konsultieren. Zahn-, Augen-, Frauen- und Kinderärzte sind davon ausgenommen, genauso wie Notfälle. Dadurch erhält der Hausarzt die Funktion eines Koordinators im Gesundheitswesen.
Als persönlicher Gesundheitslotse hat er einen Überblick über die Krankengeschichte, die Behandlungsabläufe und übernimmt ein umfassendes Medikationsmanagement für seinen Patienten. Durch die Teilnahme am HzV findet ein stetiger Austausch zwischen den gemeinsam behandelnden Ärzten und Therapeuten statt und führt zu einer effizienteren Behandlung. Folglich werden unnötige und aufwendige Doppeluntersuchungen vermieden. Ebenso können störende Wechselwirkungen von Arzneimitteln verhindert werden.
Vorteile
So nehmen Sie teil
Sie können sich jederzeit direkt in Ihrer Hausarztpraxis in unser Programm einschreiben. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt auch daran teilnimmt. Sprechen Sie ihn gern einfach an. Teilnahmeerklärungen und weitere Informationen erhalten Sie auch direkt vor Ort in Ihrer Hausarztpraxis.
Wichtig für Sie: Mit Ihrer Teilnahmeerklärung verpflichten Sie sich mindestens für ein Jahr immer zuerst den von Ihnen gewählten Hausarzt aufzusuchen, wenn es um gesundheitliche Fragen geht. Nach dem ersten Jahr kann ihre Teilnahme immer zum Ende eines Quartales beendet werden. Nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann Ihre Teilnahme auch im ersten Jahr zum Ende eines Quartals gekündigt werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne zu den Teilnahmebedingungen. Unsere Servicehotline erreichen Sie unter 0511 911 10 960.
Ihr Behandlungspartner
Unter www.hausarzt-suche.de können Sie einen Hausarzt in Ihrer Nähe finden, der die HzV anbietet.
Ja, für die Behandlung bei einem Facharzt benötigen Sie immer eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Ausgenommen davon sind Gynäkologen, Augenärzte, Kinderärzte und ärztliche Notfalldienste.
In solchen Ausnahmefällen, z. B. Erkrankung im Urlaub, ist eine Notfallbehandlung selbstverständlich auch bei einem anderen Arzt als Ihrem Hausarzt möglich.
Wenn Sie an der HzV teilnehmen, sind Sie verpflichtet, immer den von Ihnen gewählten Hausarzt aufzusuchen. Für den Fall, dass Ihr Arzt erkrankt ist oder sich im Urlaub befindet, muss er Ihnen einen Vertretungsarzt benennen.
Eine Kündigung ist immer zum Ende eines Quartals möglich. Schicken Sie uns dazu einfach eine Kündigung der HzV zum nächstmöglichen Zeitpunkt per Post oder per E-Mail an Steuerung@energie-bkk.de zu.
Ihre Kündigung muss uns zu folgenden Fristen vorliegen:
Eine Teilnahmeerklärung erhalten Sie bei Ihrem teilnehmenden Hausarzt. Diese können Sie jederzeit in der Praxis unterschreiben. Wenn der Arzt uns Ihre Teilnahme mitgeteilt hat, senden wir Ihnen eine Bestätigung zu. In der Regel erhalten wir die Mitteilungen der Ärzte quartalsweise. Nähere Informationen erhalten Sie auch hier.