Von Hebammen durchgeführte Geburtsvorbereitungskurse erhalten werdende Mütter ganz einfach über die Gesundheitskarte – wir zahlen aber auch dem anderen bei uns versicherten Elternteil einen Zuschuss von bis zu maximal 100 Euro. So kann der werdende Vater, sowie selbstverständlich auch in gleichgeschlechtlichen Lebensbeziehungen die zweite Mutter, diese Leistung nutzen.
Zur Erstattung übermitteln Sie uns die spezifizierten Originalrechnungen des Leistungserbringers.
Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, bieten wir Ihnen während der Schwangerschaft Vorsorgeuntersuchungen gemäß der Mutterschaftsrichtlinien an – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Die Ergebnisse werden in der Regel in Ihrem Mutterpass festgehalten.
Neben der Mutterschaftsvorsorge übernehmen wir auch die Kosten für Hebammenhilfe, ärztliche Betreuung, Arznei- und Heilmittel sowie die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, ggf. einschließlich häuslicher Pflege und Haushaltshilfe. Darüber hinaus beteiligen wir uns an Kursen zur Geburtsvorbereitung und Rückbildungsgymnastik.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen bezuschussen wir je Schwangerschaft weitere ärztlich verordnete Vorsorgeleistungen:
Unsere Extra-Programme und Angebote für schwangere Versicherte:
Die Bezuschussung der genannten Vorsorgeleistungen sowie die Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln erfolgt gegen Vorlage von spezifizierten Originalrechnungen und ärztlichen Verordnungen.