In den schönsten Regionen Deutschlands und dem benachbarten Ausland bieten wir Ihnen die beliebten fit for well Tage in ausgewählten Sternehotels an. Wählen Sie Ihren Favoriten: Neben besonderen Angeboten für Frauen, Familien, Alleinreisende, Berufstätige, junge Erwachsene und die Generation ab 50 Jahren gibt es auch ein Programm zur Burnout-Prävention und Rückengesundheit für Berufstätige.
Folgende Kursbausteine werden angeboten:
Inhalte der Kurse:
Natürlich sind praktische Übungen Hauptbestandteil der intensiven Kurse unter fachlicher Leitung. Nach Abschluss der Kurse werden Sie in der Lage sein, das Gelernte selbstständig weiterzuführen. Die Gesundheitskurse sollen „Hilfe zur Selbsthilfe“ leisten und den Anreiz für das eigene Wohlbefinden aktivieren.
Was ist Ihnen Ihre Gesundheit wert?
Wenn Sie an den Kursen teilnehmen möchten, ist keine ärztliche Verordnung notwendig. Unser Leistungsangebot beinhaltet 3 Übernachtungen in einer der ausgewählten Einrichtungen inklusive Halb- bzw. Vollpension. Eine Verlängerung des Aufenthaltes auf eigene Kosten ist grundsätzlich möglich. Wir bezuschussen das Programm zur Gesundheitsförderung einmal im Kalenderjahr (unter Anrechnung von wohnortnahen Präventionskursen, der Aktivwoche und des Well-Aktiv-Programms) mit 160 Euro je Versicherten. Die Teilnahme an dem Programm ist unter Berücksichtigung unseres Zuschusses somit schon ab einem Eigenanteil von nur 49 Euro je Versicherten möglich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann schauen Sie sich doch gleich hier die Online-Kataloge der Programme fit-for-well, Aktivwoche, und well-aktiv an und buchen Sie dort direkt. Bestimmt ist etwas passendes für Sie dabei.
Grundsätzlich werden Leistungen zur Rehabilitation als Sachleistungen erbracht. Das Persönliche Budget stellt eine Aus- nahme und insofern eine andere Form der Leistungserbringung dar. Um die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen zu fördern, können Leis- tungen zur Teilhabe unter bestimmten Voraussetzungen auch als Geldleistungen oder durch Gutscheine im Rahmen des Per- sönlichen Budgets beantragt werden.
Mit den in der Regel am Monatsanfang ausgezahlten Geldern organisieren und beschaffen Sie Ihre Rehabilitationsleistungen selbst. Dabei darf die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten der ansonsten gewährten Sachleistung allerdings nicht über- schreiten.
Ein Persönliches Budget können Sie auch erhalten, wenn Sie Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger benötigen. Folgende Leistungsträger können beteiligt sein:
Werden Leistungen unterschiedlicher Sozialleistungsträger beansprucht, spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Alle anderen Leistungsträger sind Beteiligte im Verfahren. Egal, welche Leistungen Sie von welchem Träger bekommen, Sie erhalten das Persönliche Budget immer aus einer Hand. Hierzu stimmen sich die Rehabilitationsträger untereinander ab.
Weitere Informationen zum Persönlichen Budget können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Das Persönliche Budget – Jetzt entscheide ich selbst!“ entnehmen oder z. B. unter www.bar-frankfurt.de nachlesen
Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe
Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Angebote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt. Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha-Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkehren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation. Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen. Für die täglichen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.
Eine ambulante Rehabilitation kommt für Sie infrage, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Sonderform ambulante mobile Rehabilitation
Die mobile Rehabilitation ist eine besondere Form der ambulanten Reha, die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld erbracht wird. Dies kann Ihre Wohnung bzw. die Wohnung Ihrer Familie oder das Pflegeheim sein. In Einzelfällen kann die mobile Reha auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung begonnen werden.
Sie erhalten eine Verordnung für eine ambulante mobile Rehabilitation, wenn Sie die Angebote einer stationären oder einer ambulanten Rehabilitation nicht wahrnehmen können, z. B. aus folgenden Gründen:
Stationäre Rehabilitation
Bei einer stationären Rehabilitation werden Sie in der Reha-Einrichtung, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhalten, auch untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht. Bei der Wahl der Einrichtung sollte ggf. berücksichtigt werden, dass Ihre Angehörigen, Ihr soziales Netzwerk und Ihr Wohnumfeld bei Bedarf eng einbezogen werden können.
Anschlussrehabilitation
Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, z. B. eines Herzinfarkts, oder nach einer Operation sorgen das Krankenhaus und Ihre Krankenkasse gemeinsam dafür, dass Sie an einer ambulanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.