Echt dabei – Gesund groß werden im digitalen Zeitalter

Bist du „on“, bist du „in“! Kinder sind immer länger online. Ob angesagte TV-Shows, YouTube-Videos oder Computerspiele – die heutige Generation wächst ganz selbstverständlich mit digitaler Technik auf.

Die Risiken der Mediennutzung werden häufig unterschätzt und verharmlost. Computerspiel- und Facebooksucht, Empathieverlust, Übergewicht: Es gibt viele schwerwiegende Bedrohungen, die mit der Mediennutzung einhergehen.

Die energie-BKK hält mit dem Präventionsangebot „ECHT DABEI – Gesund groß werden im digitalen Zeitalter“ dagegen. Mehr bildschirmfreie, echte Zeit bedeutet für Kinder einen Gewinn an Kompetenzen im realen Leben und legt die Basis für eine selbstbestimmte und verantwortungsbewusste spätere Mediennutzung. Das Präventionsprogramm ist eine Initiative des BKK Dachverbandes und der beteiligten Betriebskrankenkassen für junge Menschen ab dem Kindergartenalter. Mit seiner Ausrichtung und wissenschaftlichen Begleitung füllt das Programm seit 2015 eine Lücke bisheriger Präventionsangebote zur frühkindlichen Mediennutzung.

Das Präventionsprogramm setzt direkt in der Lebenswelt der Kinder an. Denn Studien zeigen: Wie Kinder Medien nutzen, entscheidet sich bereits in der frühen Kindheit. Für Erzieherinnen und Erzieher in Kindergärten, Lehrkräfte an Grundschulen sowie für Eltern bietet ECHT DABEI wissenschaftlich fundierte und evaluierte Informationsangebote.

Es werden folgende Inhalte an die Zielgruppe vermittelt:

  • Wissen und Praxistipps zu den Themen Medienerziehung und Mediensuchtprävention
  • Beratung von Eltern zu einem sicheren und altersgerechten Medienumgang für Kinder – bei einem Elternabend und individuell am Telefon
  • Unterstützung von Eltern bei der Installation von Zeitbegrenzungs- und Filtersoftware – am eigenen PC und Smartphone
  • Interaktive Mitmach-Theaterstücke: „Heut´ ist so ein schöner Tag“ für Kita´s und „Tivi Tivi“ für Grundschüler (1./2. Klasse)

Hier erfahren Sie mehr  über die Teilnahmemöglichkeiten und das Präventionsprogramm ECHT DABEI.

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FAQ

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Krankenversicherungsnachweis. Sie wird als befristete Chipkarte mit Ihrem Foto im Scheckkartenformat ausgestellt.

Sobald Ihre Gesundheitskarte abgelaufen ist, erhalten Sie automatisch eine neue Karte per Post.
Sollten Sie Ihre Gesundheitskarte nicht mehr besitzen (z. B. durch Diebstahl), können Sie hier oder durch eine E-Mail an info@energie-bkk.de eine neue Karte anfordern.

In dringenden Fällen erreichen Sie unsere Servicehotline unter 0511 911 10 911.

Die Adresse unserer Hauptverwaltung ist:
energie-BKK, Oldenburger Allee 24, 30659 Hannover.

Möchten Sie uns Post zukommen lassen, senden Sie diese bitte an unsere Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover.

Telefonisch erreichen Sie uns während unserer Servicezeit von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr unter 0511 911 10 911 oder per Fax unter 0511 911 10 299.

Ihre Email senden Sie bitte an info@energie-bkk.de oder nehmen Sie über unsere App mit uns Kontakt auf.

Unsere einzelnen Standorte mit den jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie hier.

Rechnungen, Quittungen, Verordnungen und weitere Unterlagen können Sie uns sicher und bequem per App, per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder über E-Mail an info@energie-bkk.de senden.

Über unseren Online-Service per App können Sie sicher, bequem und schnell Ihre persönlichen Daten verwalten, Dokumente hochladen, Bescheinigungen anfordern, Anträge stellen und vieles mehr! Einfach die App im AppStore oder PlayStore herunterladen und los geht’s. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.

Alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden, werden zu 100 % direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Dazu gehören z. B. die HPV-Impfung oder Meningokokken-B Impfung. Eine Liste darüber finden Sie auf der Internetseite des RKI. Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne unter unserer Servicehotline 0511 911 10 911 an.

Ihre Krankschreibung (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung genannt) wird mittlerweile auf elektronischem Wege direkt von Ihrem behandelnden Arzt an uns übermittelt.

Sollte Ihr Arzt in Ausnahmefällen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht elektronisch übermitteln können, reichen Sie uns bitte das Exemplar für die Krankenkasse über unsere App oder per Email an info@energie-bkk.de ein. Alternativ können Sie diese auch per Post an energie-BKK, 30134 Hannover senden oder in einem unserer Servicecenter abgeben.

Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigung innerhalb von einer Woche (bei Verlängerungen nahtlos) vorliegen muss, damit kein Verlust von Krankengeld droht.

Entschuldigen Sie die technische Probleme. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.
Um Sie optimal beraten zu können, rufen Sie bitte innerhalb unserer Servicezeiten unsere Servicehotline 0511 911 10 911 an.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Die energie-BKK übernimmt, so wie alle gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlung bei zugelassenen Vertragsärzten oder zur vertragsärztlichen Behandlung ermächtigen Ärzten. Die Kosten für Behandlungen bei Privatärzten müssen Sie selbst tragen.

Die OCT Untersuchung ist eine spezielle Untersuchung der Netzhaut, die zur Diagnostik der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneration (AMD) und des Makulaödems im Rahmen der diabetischen Retinopathie bei Dieabetes (DMÖ) in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen wurde. Liegt eine der beiden Diagnosen bei Ihnen vor, rechnet der Arzt die Kosten über ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit uns ab. Sollte die Leistung Ihnen zur Selbstzahlung angeboten werden, liegen vermutlich die Voraussetzungen für eine Kassenleistung nicht vor. Ihr Arzt sollte Sie hierüber vorab aufgeklärt haben.

Die PET/CT- Untersuchung ist eine spezielle Diagnostikmethode, vor allem in der Neurologie, Kardiologie und Onkologie. Für einige Erkrankungen übernehmen wir dafür die Kosten. Diese werden dann über Ihre elektronische Gesundheitskarte direkt mit uns abgerechnet. Sollten Sie einen privaten Kostenvoranschlag für eine PET/CT-Untersuchung vom Arzt erhalten, handelt es sich vermutlich um eine Privatleistung. Bitte nehmen Sie vorher Kontakt mit uns über unsere Servicehotline 0511 911 10 920 auf.

Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über eine Vielzahl an IGEL-Leistungen. Zudem finden Sie dort auch alternative Untersuchungen, deren Kosten von uns erstattet werden!

Unter dem Schlagwort „IGeL“ (=individuelle Gesundheitsleistungen) bieten Arztpraxen ihren Patientinnen und Patienten Diagnose- und Behandlungsmethoden als Wahlleistung an, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Eine Erstattung solcher Privatrechnungen ist nicht möglich.

Sie möchten mehr über diese Untersuchungen erfahren? Hier erhalten Sie einen umfassenden Überblick über eine Vielzahl an IGEL-Leistungen. Zudem finden Sie dort auch alternative Untersuchungen, deren Kosten von uns erstattet werden

Nein, gerne können Sie uns Ihre Rechnung einfach per App übermitteln. Damit senden Sie Ihre Rechnungsdaten verschlüsselt und identitätsbezogen an uns. Bitte bewahren Sie die Originalbelege mindestens 90 Tage auf. Wir sind verpflichtet, einige Rechnungen nachträglich im Original anzufordern. Selbstverständlich können Sie uns das Original auch weiterhin per Post zusenden.

Hat sich Ihre Anschrift oder Ihre Bankverbindung geändert? Dann ändern Sie Ihre Daten ganz bequem über unseren Online-Service per App oder Web oder senden Sie uns die Änderungswünsche aus Datenschutzgründen schriftlich zu. Bei Namensänderung wird zusätzlich eine Bescheinigung zur Namensänderung benötigt. Gerne können Sie Ihre Unterlagen auch per E-Mail an info@energie-bkk.deoder an unsere Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover übermitteln.

Wir sind für Sie an diesen Standorten erreichbar.

per Post: energie-BKK, 30134 Hannover
per E-Mail: info@energie-bkk.de
per Online-Service App/Web

(Bei der Postanschrift handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entrichten für Rehabilitationsleistungen eine Zuzahlung. Diese beträgt in der ambulanten Reha pro Behandlungstag und in der stationären Reha pro Kalendertag jeweils 10 Euro. Die Zuzahlung wird für längstens 42 Kalendertage im Jahr berechnet. Sie wird direkt an die Rehabilitationseinrichtung gezahlt.

Bei einer Anschlussrehabilitation unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung müssen Sie für längstens 28 Tage zuzahlen. Hierbei werden Zuzahlungen, die Sie innerhalb eines Kalenderjahres bereits für eine andere Rehabilitation oder eine stationäre Krankenhausbehandlung geleistet haben, angerechnet, unabhängig davon, ob die Rehabilitation von der gesetzlichen Krankenversicherung oder der Rentenversicherung finanziert wurde.

Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie ggf.  auf Antrag von der Zuzahlung befreit werden. Bitte wenden Sie sich an uns.

Sie können ihn entweder in schriftlicher Form an energie-BKK, Oldenburger Allee 24, 30659 Hannover senden oder Sie tragen ihn persönlich „zur Niederschrift“ in einem unserer Service-Center vor.

Grundsätzliche Nutzung der ePA
Sie haben das Recht, der Einrichtung und Nutzung einer elektronischen Patientenakte (ePA) zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann zunächst vor der erstmaligen Einrichtung der ePA erfolgen.
Wir informieren Sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben umfassend über die elektronische Patientenakte (ePA). Danach haben Sie 6 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen, falls Sie keine ePA wünschen. Auch nach Ablauf dieser Frist können Sie jederzeit Widerspruch einlegen. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die ePA samt aller darin enthaltenen Daten zu löschen.

Zugriff durch Leistungserbringer
Sie haben das Recht, bestimmten Leistungserbringern den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu verweigern. Solange der Widerspruch nicht widerrufen wird, haben die betroffenen Leistungserbringer keinen Zugang zu den Daten in Ihrer ePA und können weder Daten einsehen noch hinzufügen. Daten, die bereits von der Leistungserbringereinrichtung heruntergeladen wurden, bleiben jedoch weiterhin in der Behandlungsdokumentation der Einrichtung verfügbar.

Digital gestützter Medikationsprozess
Wenn Sie die digitale Medikationsliste der ePA nicht nutzen wollen, können Sie Widerspruch dagegen einlegen. Es gibt zwei Möglichkeiten:

Sie widersprechen dem medizinischen Anwendungsfall an sich. In diesem Fall enthält die ePA zwar weiterhin eine Medikationsliste mit den Informationen über alle Ihre verordneten und eingelösten E-Rezepte, allerdings ist die Nutzung dieser Informationen durch Ihre Leistungserbringenden nicht mehr möglich. Nur Sie selbst können die vollständige Medikationsliste mit der ePA-App noch einsehen.

Sie widersprechen dem gesamten Datenaustausch zwischen E-Rezept und ePA. Eine möglicherweise bereits vorhandene Medikationsliste wird dann aus der ePA gelöscht. Diese Daten stehen auch bei Einführung des digitalen Medikationsprozesses unwiderruflich nicht zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie Ihren Widerruf später zurücknehmen und dann den digitalen Medikationsprozess nutzen möchten, werden Arzneimittelverordnungen und -abgaben erst ab diesem Zeitpunkt erfasst.

Einstellen von Abrechnungsdaten der Krankenkasse
Sie haben das Recht, der Einstellung bisher erhaltener Leistungen in die ePA durch die energie-BKK zu widersprechen. Daher sind wir nicht befugt, Daten über von Ihnen in Anspruch genommene Leistungen der letzten 6 Jahre in die elektronische Patientenakte (ePA) einzustellen.

Datenausleitung an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit
Sie haben das Recht, der Weitergabe ihrer ePA-Daten an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zu widersprechen. Ab dem 15. Juli 2025 wird voraussichtlich die Möglichkeit bestehen, diesen Widerspruch direkt über unsere ePA-App zu erklären, entweder für die Gesamtnutzung der ePA-Daten oder für spezifische Zwecke. Etwa sechs Wochen später, ab voraussichtlich Anfang September 2025, könnten wir erstmals Daten zur Weitergabe an das Forschungsdatenzentrum bereitstellen, sofern alle technischen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie haben folglich ausreichend Zeit, wenn nötig, von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.

Im Rahmen der ePA gibt es eine Vielzahl von Widerspruchsmöglichkeiten, die Ihnen die Ausgestaltung der Nutzung entsprechend Ihren Bedürfnissen ermöglicht.

Der Widerspruchsausschuss beschäftigt sich sehr intensiv mit Ihrem individuellen Anliegen. Er entscheidet unter Berücksichtigung der Bestimmungen und Vorgaben des Sozialgesetzbuches sowie durch Abwägung Ihres persönlichen Einzelfalls, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird. Er setzt sich zusammen aus neun Vertretern der Versicherten und einem Vertreter der Arbeitgeber, da die Ausgaben für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Beitragszahlungen der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert werden. Er unterliegt keinerlei Weisungen der energie-BKK und die Tätigkeit wird ehrenamtlich und unabhängig ausgeübt. Nach der Sitzung werden Sie selbstverständlich unverzüglich über die getroffenen Entscheidung informiert.

Ihr Widerspruch wird zunächst von der zuständigen Fachabteilung nochmals intensiv überprüft. Sollte sich unsere Entscheidung durch Ihre vorgebrachten Argumente verändern, informieren wir Sie unverzüglich über die Sachlage. Bleibt es jedoch bei unserer zuvor getroffenen Entscheidung, legen wir Ihren Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Überprüfung vor.

Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Wenn triftige Gründe vorliegen, darf diese Frist auch überschritten werden.

Ja, jeder Versicherte hat das Recht, gegen eine Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt oder Bekanntgabe bei uns eingehen. Sie können ihn entweder in schriftlicher Form an energie-BKK, Oldenburger Allee 24, 30659 Hannover senden oder Sie tragen ihn persönlich „zur Niederschrift“ in einem unserer Service-Center vor.

Wir sind für Sie an diesen Standorten erreichbar.