Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der Ärzte und Krankenkassen hat beschlossen, dass die Akupunkturbehandlung in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen wird.
Die Akupunktur ist für die folgenden Indikationen anerkannt, die seit mindestens sechs Monaten bestehen:
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
Bei anderen Indikationen dürfen die Kosten nicht übernommen werden.
Die Kosten werden über die Gesundheitskarte abgerechnet.
Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.