Noch bis zum 31. Dezember 2026 übernehmen wir die Kosten für die Behandlung der klassischen Homöopathie.
Wer sich homöopathisch beraten und behandeln lassen möchte, muss sich an einen auf diesem Gebiet spezialisierten Arzt wenden.
Die energie-BKK hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. (DZVhÄ) einen Versorgungsvertrag geschlossen. Durch diesen erfolgt die volle Kostenübernahme der Behandlung (Erst- und Folgeanamnese, Arzneimittelberatung) sowie Analyse, Repertorisation und Beratung, wenn die behandelnden Ärzte im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V. Mitglied und dem Versorgungsvertrag mit der energie-BKK beigetreten sind. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der energie-BKK. Es sind keine Kosten zu verauslagen.
Hier finden Sie eine aktuelle Auflistung aller mit der energie-BKK kooperierenden Ärzte.
Über die jeweilige homöopathische Behandlungsdauer und den Behandlungsumfang informiert Sie Ihr behandelnder Arzt.
Ergänzend zu unserem Versorgungsvertrag erstatten wir die Kosten für die verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen (Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie) im Rahmen unserer Satzungsleistung bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.
Die Homöopathie ist für viele unserer Versicherten ein wichtiger Teil ihrer Gesundheitsversorgung. Deshalb informieren wir Sie frühzeitig: Bundestag und Bundesrat haben im Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen gesetzliche Krankenkassen homöopathische und anthroposophische Leistungen und Arzneimittel nicht mehr übernehmen, auch nicht als freiwillige Zusatzleistung. Bis zum 31. Dezember 2026 erstatten wir Ihnen die Kosten aus 2026 weiterhin. Pflanzliche Arzneimittel sind von der Änderung nicht betroffen.
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung, der Bezug aus einer Apotheke oder nach deutschem Recht zulässigem Versandhandel.
Kosten für Behandlungen bei Heilpraktikern dürfen wir nicht übernehmen. Sollten Sie den Wahltarif BudgetPlus gewählt haben, können Sie ein Teil der Kosten mit Ihrer Prämie abdecken.
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