FAQ

Zusatzbeitrag – was ist das eigentlich? 

Die gesetzlichen Krankenkassen können über einen Teil der Beiträge selbst bestimmen. Deshalb wurde der individuelle Zusatzbeitrag zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz eingeführt. Gleichzeitig wurde der allgemeine Beitragssatz um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens gesenkt. Den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte. 
 
Der Zusatzbeitragssatz ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden und wird erhoben, wenn der Finanzierungsbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist. Eine Obergrenze für den Zusatzbeitrag besteht nicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen. 
 
Bei den Rentern übernimmt die Deutsche Rentenversicherung die Hälfte des aus der gesetzlichen Rente zu zahlenden Zusatzbeitrages. 
 
Durch den Zusatzbeitrag will der Gesetzgeber einen größeren Wettbewerb zwischen den Krankenkassen erreichen.