Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung für ein Hilfsmittel?
Die gesetzliche Zuzahlung, die für Hilfsmittel ab dem 18 Lebensjahr zu leisten ist, beträgt 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt Ihre gesetzliche Zuzahlung 10 Prozent des Monatsbedarfs, maximal jedoch 10 Euro monatlich. Ausnahme: Für Hilfsmittel, die Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden benötigen, fällt keine Zuzahlung an.