Da Studenten finanziell auch beim Kranken- und Pflegeversicherungsschutz entlastet werden sollen, zahlen sie einen niedrigeren Beitrag als den Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich Versicherte. Der monatliche Beitrag beträgt seit dem 1. Januar 2026 zur Krankenversicherung 121,41 € und zur Pflegeversicherung 30,78 € mit einem Kind (mit Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr 35,91 €). Die Höhe des Beitrages richtet sich unter anderem nach dem aktuellen BAföG-Bedarfssatz. Eine Änderung führt somit zu einer Anpassung der Beiträge ab dem Beginn des auf die Änderung folgenden Wintersemesters. Tipp: Nach dem BAföG kann ein Zuschuss zum Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag geleistet werden.