FAQ

Wie erfolgt die Erstattung zusätzlicher Impfungen?

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder einem zugelassenen Tropen- und Reisemediziner impfen. In einigen Kassenärztlichen Vereinigungen können Ärzte Reiseimpfungen bzw. zusätzliche Impfungen einfach direkt mit der energie-BKK abrechnen – Sie müssen nichts weiter tun.

  • Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg: Influenza (Grippe), Hepatitis B
  • Kassenärztliche Vereinigung Bremen – Reiseimpfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Meningokokken, Tollwut, Typhus
  • Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen – Reiseimpfungen: Cholera, FSME, Gelbfieber, Hepatitis A/B, Malariaprophylaxe, Meningokokken, Tollwut, Typhus,

 

Sollten Sie eine Rechnung erhalten haben:

  • senden Sie uns diese zusammen mit der ärztlichen Verordnung zu
  • sicher und bequem per Online-Service App/Web
  • per E-Mail: info@energie-bkk.de
  • per Post: energie-BKK, 30134 Hannover (Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.
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