Als ordentlich eingeschriebener Student unterliegen Sie der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung (KVdS). Hierbei handelt es sich um eine eigenständige Mitgliedschaft. Alternativ besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, über einen Elternteil oder den Ehegatten/Lebenspartner (weiterhin) über die Familienversicherung versichert zu werden. Vorteil: Im Gegensatz zur eigenen Mitgliedschaft wird die Familienversicherung beitragsfrei durchgeführt.