FAQ

Wie beantrage ich die Kostenübernahme für Rehasport und Funktionstraining? 

Hält Ihr Arzt Rehabilitationssport oder Funktionstraining aus medizinischer Sicht für erforderlich, kann er Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellen, welche ab dem Ausstellungsdatum gültig wird.Sie brauchen uns die Verordnung nicht mehr vorzulegen, denn die energie-BKK verzichtet bereits seit dem 1. Mai 2023 auf die vorherige Genehmigung. So können Sie sich ganz einfach direkt an den Anbieter Ihres Vertrauens wenden und einen Termin für den Beginn vereinbaren. Der Bewilligungszeitraum beginnt dann mit der ersten Übungseinheit. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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