Bei einem Kassenwechsel ist die zur Meldung (Ihrer Mitgliedschaft) verpflichtete Stelle zu informieren.
Dies ist u. a. für:
Arbeitnehmer – der Arbeitgeber
Rentner – die Rentenversicherung
Arbeitslose – das Arbeitsamt
Studenten – die Hochschule
Die zur Meldung verpflichtete Stelle ist von Ihnen formlos über den Wechsel zu unterrichten. Eine entsprechende Mitgliedsbescheinigung stellen wir Ihnen dann zur Verfügung.