FAQ

Wer erhält ein Persönliches Budget für die Rehabilitation?

Grundsätzlich werden Leistungen zur Rehabilitation als Sachleistungen erbracht. Das Persönliche Budget stellt eine Ausnahme und insofern eine andere Form der Leistungserbringung dar. Um die Selbstbestimmung und Teilhabe behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen zu fördern, können Leistungen zur Teilhabe unter bestimmten Voraussetzungen auch als Geldleistungen oder durch Gutscheine im Rahmen des Persönlichen Budgets beantragt werden.

Mit den in der Regel am Monatsanfang ausgezahlten Geldern organisieren und beschaffen Sie Ihre Rehabilitationsleistungen selbst. Dabei darf die Höhe des Persönlichen Budgets die Kosten der ansonsten gewährten Sachleistung allerdings nicht über- schreiten.

Ein Persönliches Budget können Sie auch erhalten, wenn Sie Leistungen verschiedener Sozialleistungsträger benötigen. Folgende Leistungsträger können beteiligt sein:

  • Kranken- und Pflegekassen
  • Agenturen für Arbeit
  • Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Träger der Kriegsopferfürsorge
  • Jugend- oder Eingliederungshilfeträger
  • Integrationsämter

 

Werden Leistungen unterschiedlicher Sozialleistungsträger beansprucht, spricht man von einem trägerübergreifenden Persönlichen Budget. Alle anderen Leistungsträger sind Beteiligte im Verfahren. Egal, welche Leistungen Sie von welchem Träger bekommen, Sie erhalten das Persönliche Budget immer aus einer Hand. Hierzu stimmen sich die Rehabilitationsträger untereinander ab.

Weitere Informationen zum Persönlichen Budget können Sie der Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Das Persönliche Budget – Jetzt entscheide ich selbst!“ entnehmen oder z. B. unter www.bar-frankfurt.de nachlesen

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