Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, haben Sie Anspruch auf die sogenannte Härtefallregelung. Das bedeutet, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die medizinisch notwendige Standardversorgung (die sogenannte Regelversorgung) zu 100 % übernehmen. Sie müssen für diese Grundversorgung also nichts dazuzahlen.
Sie können höhere Festzuschüsse zum Zahnersatz bei uns beantragen, wenn Ihre monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen im Jahr 2026 folgende Beträge nicht übersteigen:
Haben Sie sich für eine höherwertige Versorgung entschieden? Dann bekommen Sie höchstens 60 Prozent der Kosten für eine durchschnittliche Regelversorgung plus 40 Prozent.
Auch wenn Ihr Einkommen knapp oberhalb der Belastungsgrenze liegt, haben Sie im Rahmen der gleitenden Härtefallregelung möglicherweise Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss. Dieser hängt von Ihrer Einkommenshöhe ab. Dazu senden Sie uns den ausgefüllten Antrag zu oder sprechen Sie uns gerne an.