FAQ

Welche Funktionen können mit der ePA ab wann genutzt werden?

Die elektronische Patientenakte steht jedem gesetzlich Versicherten ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung. Sie kann ganz einfach nach vorheriger Anmeldung und Authentifizierung bezogen werden. Es handelt sich dabei um eine App, die auf Smartphones und Tablets genutzt werden kann. Ziel ist eine bessere Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen, eine einheitliche Digitalisierung der bisher oft analogen Abläufe und nicht zuletzt eine Stärkung des Patienten oder der Patientin: Nur der Nutzer selbst entscheidet, was in der ePA aufgeführt wird und wer es einsehen darf. Gleichzeitig hat er den eigenen Gesundheitszustand immer im Blick.

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