Ambulante Rehabilitation in Wohnortnähe
Bei der ambulanten Rehabilitation werden die komplexen Angebote der medizinischen Rehabilitation wohnortnah durchgeführt. Ambulant bedeutet, dass Sie sich nur tagsüber in der Reha-Einrichtung aufhalten und anschließend nach Hause zurückkehren. Sie erhalten die gleichen Therapieangebote wie in der stationären Rehabilitation. Ein Vorteil ist, dass neu Erlerntes gleich im Alltag erprobt werden kann. Bei Bedarf können Familienangehörige in die Therapie einbezogen werden. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr Arzt kann den Rehabilitationsprozess beobachten und Sie anschließend nahtlos weiter betreuen. Für die täglichen Fahrten bieten die ambulanten Einrichtungen oftmals einen Fahrservice an.
Eine ambulante Rehabilitation kommt für Sie infrage, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Sonderform ambulante mobile Rehabilitation
Die mobile Rehabilitation ist eine besondere Form der ambulanten Reha, die im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld erbracht wird. Dies kann Ihre Wohnung bzw. die Wohnung Ihrer Familie oder das Pflegeheim sein. In Einzelfällen kann die mobile Reha auch in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung begonnen werden.
Sie erhalten eine Verordnung für eine ambulante mobile Rehabilitation, wenn Sie die Angebote einer stationären oder einer ambulanten Rehabilitation nicht wahrnehmen können, z. B. aus folgenden Gründen:
Stationäre Rehabilitation
Bei einer stationären Rehabilitation werden Sie in der Reha-Einrichtung, in der Sie die therapeutischen Behandlungen erhalten, auch untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Rehabilitation wird verordnet, wenn eine ambulante Rehabilitation aus medizinischen Gründen nicht ausreicht. Bei der Wahl der Einrichtung sollte ggf. berücksichtigt werden, dass Ihre Angehörigen, Ihr soziales Netzwerk und Ihr Wohnumfeld bei Bedarf eng einbezogen werden können.
Anschlussrehabilitation
Eine Anschlussrehabilitation folgt unmittelbar auf Ihren Krankenhausaufenthalt. Nach der Akutbehandlung, z. B. eines Herzinfarkts, oder nach einer Operation sorgen das Krankenhaus und Ihre Krankenkasse gemeinsam dafür, dass Sie an einer ambulanten oder stationären Rehabilitation teilnehmen können.