Ihr Arzt bzw. Ihr Leistungserbringer (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) kann in Ihrer ePA alle Dokumente speichern, die für Ihre Behandlung relevant sind. Diese Dokumente können sein:
Die Datenschutzbestimmungen zur Verarbeitung Ihrer Behandlungsdaten durch Ihre Ärzte bzw. Leistungserbringer, die energie-BKK und den von ihr beauftragten Betreiber (Rechenzentrum) Bitmarck erhalten Sie die Informationen von Ihrer energie-BKK.
In Ihrer ePA können Sie auch nachvollziehen, wer auf Ihre ePA zugegriffen hat. In der dafür vorgesehenen Rubrik wird Ihnen angezeigt, welcher Berechtigte zu welchem Zeitpunkt Zugriff hatte. Ggf. sehen Sie auch, welche Aktion er vorgenommen hat, wie etwa ein Dokument hochladen.