FAQ

Welche Dokumente muss mein Arzt in meiner ePA speichern? 

Ihr Arzt bzw. Ihr Leistungserbringer (z. B. Apotheke oder Krankenhaus) kann in Ihrer ePA alle Dokumente speichern, die für Ihre Behandlung relevant sind. Diese Dokumente können sein:

  • Ihr Medikationsplan – er listet Ihre Medikamente, sofern Sie mind. drei verschreibungspflichtige Medikamente gleichzeitig einnehmen.
  • Ihr Notfalldatensatz – er beinhaltet medizinische Daten wie Diagnosen, Allergien, Unverträglichkeiten oder Medikamente, die für die Notfallversorgung relevant sind. Er kann auch darauf hinweisen, ob und wo Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen Organ- und Gewebespendeerklärungen vorhanden sind.
  • Ihre Laborergebnisse, Therapie- und Behandlungsberichte, Befunde oder Diagnosen.
  • Elektronische Arztbriefe (eArztbriefe) – sie halten wichtige Informationen fest, die Ihr Arzt mit Ihren anderen behandelnden Ärzten z. B. im Rahmen einer Überweisung teilen möchte.

Die Datenschutzbestimmungen zur Verarbeitung Ihrer Behandlungsdaten durch Ihre Ärzte bzw. Leistungserbringer, die energie-BKK und den von ihr beauftragten Betreiber (Rechenzentrum) Bitmarck erhalten Sie die Informationen von Ihrer energie-BKK. 

In Ihrer ePA können Sie auch nachvollziehen, wer auf Ihre ePA zugegriffen hat. In der dafür vorgesehenen Rubrik wird Ihnen angezeigt, welcher Berechtigte zu welchem Zeitpunkt Zugriff hatte. Ggf. sehen Sie auch, welche Aktion er vorgenommen hat, wie etwa ein Dokument hochladen. 

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