FAQ

Welche Besonderheiten gibt es beim Zusatzbeitrag? 

Für einige Personengruppen gilt nicht der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse, sondern der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz (2026: 2,9 Prozent). Dies betrifft vor allem Versicherte, deren Beiträge regelmäßig von Dritten getragen werden, so z. B. Geringverdiener, wie Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis 325 Euro/brutto im Monat. Hier übernimmt der Arbeitgeber den Zusatzbeitrag. Das Gleiche gilt auch für Bezieher von Bürgergeld, Teilnehmer an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und für Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen. Den Zusatzbeitrag in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrages übernimmt der Leistungsträger. Auf weitere beitragspflichtige Einnahmen dieser Mitglieder findet jedoch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Anwendung.

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