Was muss ich nach meiner Ausbildung in Sachen Krankenversicherung beachten?
Der eigenstände Versicherungsschutz endet nicht automatisch mit dem Abschluss der Ausbildung. Je nachdem, wie es beruflich weitergeht, gestaltet sich die Fortführung deiner Krankenversicherung. Bei Fortbestand der Beschäftigung bleibt es grundsätzlich bei der bisher bestehenden eigenständigen Pflichtversicherung. Dies gilt auch für den Fall der Arbeitslosigkeit (bei Bezug von Arbeitslosengeld). Sollte die bisherige Pflichtversicherung enden, greift grundsätzlich die die sogenannte obligatorische Anschlussversicherung.