FAQ

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für mitversicherte Familienangehörige? 

Die beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen haben kein eigenes Sonderkündigungsrecht, sind aber analog zum Mitglied ab dem ersten Tag in der neuen gesetzlichen Krankenkasse mitversichert. Auch dort haben sie Ansprüche gemäß dem gesamten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. 

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