FAQ

Was ist ein Widerspruchausschuss? 

Der Widerspruchsausschuss beschäftigt sich sehr intensiv mit Ihrem individuellen Anliegen. Er entscheidet unter Berücksichtigung der Bestimmungen und Vorgaben des Sozialgesetzbuches sowie durch Abwägung Ihres persönlichen Einzelfalls, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird. Er setzt sich zusammen aus neun Vertretern der Versicherten und einem Vertreter der Arbeitgeber, da die Ausgaben für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Beitragszahlungen der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert werden. Er unterliegt keinerlei Weisungen der energie-BKK und die Tätigkeit wird ehrenamtlich und unabhängig ausgeübt. Nach der Sitzung werden Sie selbstverständlich unverzüglich über die getroffenen Entscheidung informiert.

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