FAQ

Was ist der durchschnittliche oder auch gesetzliche Zusatzbeitragssatz? 

Der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist eine rein rechnerische Größe und wird jährlich neu berechnet. Ein Expertengremium schätzt dafür jedes Jahr bis zum 15. Oktober die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen und die Einnahmen des Gesundheitsfonds für das folgende Kalenderjahr. Auf dieser Grundlage legt das Bundesministerium für Gesundheit den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz fest. Er wird jeweils bis zum 1. November bekannt gegeben und gilt für das komplette folgende Kalenderjahr. 
 
Von Bedeutung ist der gesetzliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für bestimmte Personengruppen, zum Beispiel für Auszubildende mit einem Arbeitsentgelt bis maximal 325 Euro. Für alle anderen gilt der individuelle Zusatzbeitragssatz der eigenen Krankenkasse. 

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