FAQ

Was gilt für Selbstzahler bezüglich Zusatzbeitrag? 

Bei Selbstzahlern gilt, dass der individuelle Zusatzbeitrag der Krankenkasse zusammen mit dem übrigen Krankenversicherungsbeitrag vom Mitglied selbst gezahlt werden muss, d. h. das sogenannte Quellenabzugsverfahren (automatischer Einzug vom Gehaltskonto) gilt nicht. Selbstzahler erhalten eine individuelle Beitragsberechnung von uns. 

 Ihr persönlicher finanzieller Vorteil 

Bei der energie-BKK erhalten Sie viele Zusatzleistungen, welche über den Standards liegen. Bei uns bekommen Sie einfach mehr für Ihr Geld. 

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