Ja, in Deutschland gilt für Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, u.a. eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die bisherige Familienversicherung durch deine Eltern endet, jetzt hast du die freie Wahl und kannst dich z. B. für die energie-BKK entscheiden. Solltest du dich bereits bei einer anderen Krankenkasse angemeldet haben, kannst du das bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn korrigieren und du kannst doch noch zur energie-BKK wechseln. Wir würden uns freuen!