FAQ

Muss ich die Verordnung von Krankenhausbehandlung vorab einreichen? 

Nein, eine Genehmigung von uns ist in der Regel nicht erforderlich. Bei der Aufnahme legen Sie die Einweisung und die elektronische Gesundheitskarte vor.

Ausnahmen: 

  • Die Behandlung soll in Berlin stattfinden 
  • Es ist ein operativer Eingriff geplant, der als kosmetische, medizinisch nicht notwendige, Operation betrachtet werden könnte. Beispiele: Hautstraffungen, Korrektur von Ohren, Nase oder der Brust 
  • Sie möchten sich in einem Krankenhaus im Ausland behandeln lassen 

 

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