Viele Krankenhäuser bieten die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson (Rooming-In) an. Wir übernehmen die Kosten für eine Begleitperson bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres des Kindes. Die Kosten werden in der Regel direkt mit uns abgerechnet.
Bei älteren Kindern oder Erwachsenen bitten wir Sie um Zusendung eines Antrages mit ärztlicher Stellungnahme, aus der die medizinische Notwendigkeit der Mitaufnahme einer Begleitperson hervorgeht.
Sofern Sie eine Privatrechnung erhalten, erstatten wir Ihnen für jede Übernachtung der Begleitung inklusive Verpflegung maximal 60 Euro.