FAQ

Kann ich auch Vertreter für meine ePA zulassen?

Das wird ab dem 1. Januar 2022 möglich sein. Der Vertreter muss ebenfalls gesetzlich versichert sein und auf eine ePA-App zugreifen können. Er oder sie muss aber nicht bei der gleichen gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Der Vertreter ist frei wählbar und nicht mit einem gesetzlichen Vertreter zu verwechseln. Er kann, wie der Akteninhaber, Dokumente in der ePA verwalten, Zugriffsberechtigungen erteilen (außer einen weiteren Vertreter einrichten) und eine Protokolleinsicht vornehmen.

Häufig gesuchte Themen...