Nein, ein Genehmigungsverfahren ist nicht vorgesehen.
Ausnahme: Sie möchten bei Vorliegen einer Diagnose, die nicht in der Anlage 2 der Heilmittelrichtlinie gelistet ist, einen Antrag auf Langfristgenehmigung von Heilmitteln stellen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Frage „Was ist ein langfristiger Heilmittbelbedarf?“.