FAQ

Innerhalb welcher Frist muss die Heilmittel Behandlung beginnen? 

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Verordnung zu beginnen. Liegt ein dringlicher Behandlungsbedarf vor, muss die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen zu beginnen. Dies ist auf der Verordnung kenntlich zu machen. Kann die Heilmittelbehandlung in den genannten Zeiträumen nicht begonnen werden, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Häufig gesuchte Themen...