FAQ

Ich möchte im Ausland studieren. Wie bin ich in dieser Zeit versichert?

Sofern Sie auch während Ihres Auslandsstudiums weiterhin in Deutschland als Student eingeschrieben sind, bleiben Sie bei uns versichert. In diesem Fall endet die Versicherung bei uns nur, wenn Sie im Ausland, beispielsweise durch eine Beschäftigungsaufnahme, der dortigen Versicherungspflicht unterliegen. 
Sollten Sie sich nur im Ausland einschreiben, bleiben Sie bei uns versichert, wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland behalten und die Einschreibung an einer Hochschule in einem EU-, EWR-Staat, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich erfolgt. Aber auch hier gilt: Sollten Sie im ausländischen Staat der Versicherungspflicht unterliegen, endet die Versicherung bei der energie-BKK.

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