Ja, Patientinnen und Patienten haben das Recht, ihre Arztpraxis frei zu wählen. Daher können alle Versicherten – sowohl gesetzlich als auch privat – grundsätzlich jederzeit eine zweite Meinung einholen. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Webseite zum Thema Zahnarzt – Zweitmeinung.