Die Höhe unserer Kostenbeteiligung ist vertraglich mit den Leistungsanbietern geregelt und wird direkt mit uns abgerechnet. Auf Sie kommen keine weiteren Kosten zu. Eine Mitgliedschaft bei dem Leistungserbringer ist für die Teilnahme am Rehabilitationssport bzw. Funktionstraining für die Dauer der Verordnung nicht erforderlich. Freiwillige Mitgliedschaften sind möglich.