Sie dürfen Ihre Behandlungsunterlagen einsehen, beispielsweise Befunde oder Röntgenaufnahmen. In bestimmten Ausnahmefällen kann dieses Recht eingeschränkt sein, z. B. wenn schutzwürdige Interessen Dritter betroffen sind oder im Rahmen psychiatrischer Behandlungen. Eine Einschränkung muss durch die Praxis nachvollziehbar begründet werden.
Auf Wunsch können gegen eine Gebühr Kopien der Unterlagen erstellt werden. Originale Röntgenbilder werden in der Regel nur an weiterbehandelnde Ärzte ausgeliehen.