FAQ

Habe ich als Angstpatient Anspruch auf eine Vollnarkose beim Zahnarzt? 

Sie benötigen eine Bestätigung von Ihrem Psychologen, die bescheinigt, dass eine Angststörung vorliegt. Diese Bestätigung reichen Sie bei Ihrem Behandler ein, der dann entscheidet, ob eine Abrechnung über die Krankenversicherungskarte möglich ist.

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