Gilt die beitragsfreie Familienversicherung nur bis zum 25. Lebensjahr?
Grundsätzlich ist eine beitragsfreie Familienversicherung nur bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres möglich. Darüber hinaus kann die Familienversicherung um die Zeit der Unterbrechung/Verzögerung aufgrund folgender Dienste verlängert werden:
gesetzlicher Dienstpflicht
freiwilliger Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes
Freiwilligendienst nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz
Jugendfreiwilligendienstgesetz
oder einen vergleichbaren anerkannten Freiwilligendienst
Tätigkeit als Entwicklungshelfer im Sinne des § 1 Absatz 1 des Entwicklungshelfer-Gesetzes