FAQ

Gibt es die ePA auch für Kinder?

Ja, jeder gesetzlich Versicherte hat einen Anspruch auf eine ePA. Bis zum 16. Lebensjahr eines Kindes wird die ePA von einem sorgeberechtigten Vertreter verwaltet. Für die sichere Identifizierung ist allerdings ein Besuch unserer Geschäftsstelle notwendig. Bringen Sie dafür bitte die Geburtsurkunde oder den Kinderpass Ihres Kindes mit.

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