Selbstverständlich können Sie sich von Privatärzten behandeln lassen. Bedenken Sie jedoch, dass die energie-BKK (so wie alle gesetzlichen Krankenkassen) die Behandlung bei zugelassenen Vertragsärzten oder zur vertragsärztlichen Behandlung ermächtigen Ärzten übernimmt. Die Kosten für Behandlungen bei Privatärzten müssen Sie somit selbst tragen.