Darf bei Heilmittel von der Höchstverordnungsmenge abgewichen werden?
Im Falle einer Verordnung im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfes oder dem besonderen Behandlungsbedarf kann die Anzahl der verschriebenen Einheiten auf einer Verordnung maximal bis auf den Bedarf für 12 Wochen erhöht werden.