Dentalamalgam darf ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr zur zahnärztlichen Behandlung verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet dies aufgrund der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten für zwingend notwendig.
Sie haben im Rahmen des Sachleistungsprinzips einen Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung mit Zahnfüllungen.
Amalgam war bisher das Füllungsmaterial, auf das als mehrkostenfreie Füllung zurückgegriffen werden konnte. Die Abrechnungsziffern für Füllungen wurden zum 01.01.2025 angehoben. Diese Anpassung sorgt dafür, dass alle GKV-Versicherten mit qualitativ hochwertigen modernen amalgamfreien Zahnfüllungen nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig mehrkostenfrei versorgt werden können.
Private Zuzahlungen nach Absprache sind weiterhin möglich.
Der Gewährleistungsanspruch des Zahnarztes für Füllungen für zwei Jahre bleibt bestehen.