Das Bild zeigt ein älteres Paar, das am Strand auf einer Decke sitzt und aufs Meer blickt. Das Bild wird als Profilbild für Best Ager verwendet.

Best Ager

So viel geschafft, so viel noch vor

Man blickt zurück, ist stolz auf das Erreichte – und weiß doch: Da liegt noch vieles vor einem.

Der Alltag hat neue Facetten: Die Kinder sind vielleicht schon aus dem Haus, Enkelkinder bereichern das Leben und endlich ist Zeit für Dinge, die lange warten mussten. Gleichzeitig spürt man: Die eigenen Bedürfnisse verändern sich, Gesundheit und Vorsorge rücken stärker in den Fokus.

Genau hier stehen wir Ihnen zur Seite. Wir unterstützen Sie dabei, aktiv zu bleiben, Ihre Gesundheit zu stärken und das Leben in vollen Zügen zu genießen – ob durch Vorsorgeangebote oder konkrete Hilfen für mehr Fitness und Wohlbefinden.

Entdecken Sie Leistungen, die genau zu Ihrer Lebenssituation passen.

Vorteilsrechner

Ein älterer Mann schaut auf sein Smartphone. An seinem Oberarm sieht man einen Glukosemesser bei Diabetes. Das Bild wird im Bereich "Digitale Gesundheitsanwendungen – App auf Rezept (DiGAs)" verwendet.

Chronisch krank?

Das Bild zeigt einen älteren Mann, der Zahnseide benutzt. Er steht im Badezimmer. Das Bild wird im Bereich "Zahngesundheit: ein Leben lang gut versorgt" verwendet.

Zahngesundheit: ein Leben lang gut versorgt

Eine ältere Frau lacht und steht einem älteren Mann gegenüber. Sie halten ihre Hände. Sie stehen im Freien. Das Bild wird im Bereich "Aktive Gesundheitsreisen" verwendet.

Gesundheitsurlaub – aktiv entspannen mit Zuschuss

Das Bild zeigt eine ältere Frau in einer Küche. Sie richtet Gebäck an. Neben ihr steht eine weitere Frau, vermutlich ihre Tochter und unterstützt sie dabei. Das Bild wird im Bereich "Online Coach Pflege - Ihr digitaler Begleiter im Pflegealltag" verwendet.

Online Coach Pflege – Ihr digitaler Begleiter im Pflegealltag

Das Bild zeigt eine Frau im Badezimmer. Sie blickt in den Spiegel und fasst sich mit der Hand seitlich an Wange und Kinn. Das Bild wird im Bereich "Krebsvorsorge: Weil Früherkennung Leben retten kann" verwendet.

Krebsvorsorge: Weil Früherkennung Leben retten kann

Das Bild zeigt einen älteren Mann und eine Frau in einer Küche. Der Mann hat seinen Arm um die Schultern der Frau gelegt. Beide halten Kaffeetassen in der Hand und lächeln sich an. Das Bild wird im Bereich "Gesund bleiben und Bonus sichern" verwendet.

Gesund bleiben und Bonus sichern

Ein älteres Paar blickt sich an und lacht. Sie sind mit Walkingstöcken bzw. Wanderstöcken unterwegs. Der Mann trägt einen gelben Pullover und eine Cap. Die Frau trägt einen grauen Strickpullover und eine orangefarbene Pudelmütze. Das Bild wird für die Zielgruppenseite Best Ager zum Thema "Aktiv vorsorgen – mit Zuschuss für Ihre Gesundheitskurse" genutzt.

Aktiv vorsorgen – mit Zuschuss für Ihre Gesundheitskurse

FAQ

Rechnungen, Quittungen, Verordnungen und weitere Unterlagen können Sie uns sicher und bequem per App, per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder über E-Mail an info@energie-bkk.de senden.

Über unseren Online-Service per App können Sie sicher, bequem und schnell Ihre persönlichen Daten verwalten, Dokumente hochladen, Bescheinigungen anfordern, Anträge stellen und vieles mehr! Einfach die App im AppStore oder PlayStore herunterladen und los geht’s. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.

per Post: energie-BKK, 30134 Hannover
per E-Mail: info@energie-bkk.de
per Online-Service App/Web

(Bei der Postanschrift handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)

Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.
1) „Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich. 

Beispiel: 

  • Eingang der Beitrittserklärung am 12.06. 
  • Der übernächste Monat endet somit am 31.08. 
  • Die neue Mitgliedschaft beginnt am 01.09.
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie seit mindestens 12 Monaten bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind (gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten). Sollte dieses noch nicht der Fall sein, wird Ihr Beitritt automatisch auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt.
    Sofern Sie bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, muss für einen Wechsel diese Frist auch erst abgelaufen sein. Sollte der Wahltarif eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorsehen, ist ein Wechsel auch erst nach Ablauf dieser Frist möglich. 

2) „Beitrittsverfahren“
Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. einen Arbeitgeberwechsel vornehmen. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, so hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht. 

3) „Sonderkündigungsrecht“
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihre Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
Beispiel: Info durch die Krankenkasse am 20.12. Die Kündigung muss bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist. 

Alles doch zu kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 910 oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de. 

Sie müssen lediglich das Beitrittsformular bei uns einreichen und nach unserer Bestätigung die Rentenversicherung informieren. Ihr Beitritt ist an keine besondere Form gebunden. Am einfachsten und schnellsten geht es über So werden Sie Mitglied bei uns!Alternativ können Sie die Beitrittserklärung auch telefonisch über unsere Servicehotline 0511 911 10 911 oder per E-Mail info@energie-BKK.

Ja, sofern Sie zurzeit gesetzlich krankenversichert und nicht zum Personenkreis der Landwirte (§ 2 KVLG) gehören. Hierbei spielt es keine Rolle, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie derzeit versichert sind. Kein Beitrittsrecht haben privat krankenversicherte Personen.

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