Früherkennung und Frühförderung

Wenn Kinder sich nicht altersgemäß entwickeln, krank sind oder eine Behinderung haben, brauchen sie eine besondere Förderung, um möglichst selbstständig zu werden. Zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder gibt es deshalb ein komplexes Diagnostik- und Therapieangebot. Es umfasst ärztliche, medizinisch-therapeutische, psychologische, heilpädagogische sowie sozialpädagogische Leistungen.

 

Früherkennung und Frühförderung bieten spezielle Interdisziplinäre Frühförderstellen an, aber auch nach Landesrecht zugelassene vergleichbare Einrichtungen oder Sozialpädiatrische Zentren. Kinder von der Geburt bis zum Schulalter können diese Leistung in Anspruch nehmen. In Sozialpädiatrischen Zentren kann die Förderung auch bis zum 18. Lebensjahr fortgeführt werden.

 

Die Leistungserbringung wird immer mit den Eltern abgestimmt. Sie soll möglichst „aus einer Hand“ finanziert werden. Die Kosten teilen sich Ihre Krankenkasse und die Eingliederungs- oder Jugendhilfe.

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