Fahrkosten
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Fahrkosten

Wann übernimmt die energie-BKK meine Fahrkosten?

Die energie-BKK übernimmt folgende Fahrkosten zu den nächstlgelegenen Behandlungsstätten:

  • Rettungsfahrten ins Krankenhaus
  • Fahrten mit dem Krankentransportwagen*
  • Zur stationären Vorsorgekur oder Rehabilitationsmaßnahme
  • Zur ambulanten OP, die einen stationären Krankenhausaufenthalt vermeidet
  • Zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung
  • Fahrten zur ambulanten Behandlung,
    • zur Dialyse oder zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie*
    • wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H" besitzen,
    • den Pflegegrad 4 oder 5 haben,
    • den Pflegegrad 3 haben und ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

*Bitte beachten Sie, dass diese Fahrten vor Fahrantritt von uns genehmigt werden müssen. Weitere Informationen finden Sie in unserem Merkblatt zum Thema Fahrkosten.

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