Auslandsleistungen
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Auslandsleistungen

Bin ich im Ausland krankenversichert?

Auch im europäischen Ausland genießen Sie unseren Versicherungsschutz. Die Leistungen können aber von den gewohnten Leistungen abweichen! Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC. Zeigen Sie diese wie gewohnt beim Arztbesuch einfach vor. In der Regel können die Ärzte direkt mit uns abrechnen.

Nur in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie sich ganz bequem über unsere App downloaden oder über info@energie-bkk.de anfordern.

 

Was muss ich beachten, wenn ich ins Ausland reise?

Auf der Internetseite der deutschen Verbindungsstelle Ausland (DVKA) erhalten Sie für jedes europäische Reiseziel ein Urlaubsmerkblatt. Darauf finden Sie alle wichtigen Informationen, Ansprechpartner und Telefonnummern im Krankheitsfall für Ihr Reiseziel.

Wie erhalte ich Hilfe, wenn ich im Ausland erkrankt bin?

Wenn Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden, steht Ihnen im Bedarfsfall unsere 24-Stunden-Arzthotline +49 511 911 10 900 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Spezialisten beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung vor und während einer Reise ins Ausland
  • Benennung eines deutsch- und englischsprachigen Arztes im Ausland
  • Benennung von Kliniken im Ausland (weltweit)
  • Neutrale Zweitmeinung zu medizinischen Fragen

Darüber hinaus steht Ihnen die Arzthotline bei Fragen zu reise- und tropenmedizinischen Themen zur Verfügung.

 

Wie kann ich meine Privatrechnung aus dem Ausland einreichen?

Bitte senden Sie uns je nachdem welche Leistungen Sie im Ausland in Anspruch genommen haben, den Fragebogen für ärztliche Leistungen im Ausland oder den Fragebogen für Zahnbehandlungen im Ausland ausgefüllt zu, wir prüfen anschließend ob eine Erstattung möglich ist.

 

Wozu brauche ich eine private Auslandskrankenversicherung?

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Die anfallenden Eigenbeteiligungen, Leistungen in nicht EU-Ländern sowie ein eventuell notwendiger Rücktransport ins Heimatland dürfen von uns nicht erstattet werden. Für Reisen in Nicht-EU-Länder besteht kein Versicherungsschutz, der Abschluss einer Reiseversicherung für solche Länder wird hier zwingend empfohlen.

Der Markt der privaten Zusatzversicherungen bietet unzählige Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung. Gemeinsam mit unserem Partner, der Barmenia Krankenversicherung, haben wir für Sie maßgeschneiderte Zusatzversicherungen für höchste Ansprüche entwickelt – individuell kombinierbar und zu einem beispielhaft günstigen Preis. Lesen Sie hier mehr zu dem Thema „Private Zusatzversicherung ExtraPlus“.

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