A-Z Psychotherapie
Leistungen von P bis T

A-Z Psychotherapie

Psychotherapie

Wir bieten Ihnen zeitnah einen niederschwelligen Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung. Der wichtigste Schritt ist der Gang zum Arzt oder Psychotherapeuten.

Eine psychische Erkrankung ist - ebenso wie ein körperliches Leiden - keine Frage von Schuld: Niemand würde zögern, wegen Rückenschmerzen den Arzt aufzusuchen. Ob eine psychische Krankheit vorliegt, kann durch einen kassenzugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Arzt festgestellt werden. Leistungen wie Erziehungs-, Ehe- oder Lebensberatung werden von den Krankenkassen nicht übernommen.

Vor Beginn Ihrer Behandlung suchen Sie in der Regel eine psychotherapeutische Sprechstunde auf. Der Psychotherapeut klärt dabei ab, ob ein Verdacht auf eine Erkrankung vorliegt, Sie eine Psychotherapie benötigen oder ob Ihnen mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann.

Psychotherapeuten können wählen, ob sie Sprechstunden anbieten und wie sie diese ggf. organisieren – offen oder mit Terminvergabe. Neu ist, dass psychotherapeutische Praxen zur Terminkoordination mindestens 150 Minuten pro Woche telefonisch erreichbar sein müssen.

Seit April 2018 kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung, probatorische Sitzungen und Kurz- und Langzeittherapie (Richtlinientherapie) nur noch erfolgen, sofern zunächst eine Psychotherapeutische Sprechstunde (Erstgespräch) aufgesucht wurde.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben hierfür Terminservicestellen eingerichtet. Diese vermitteln Ihnen innerhalb von vier Wochen einen Termin beim Facharzt allerdings nur zu einem Erstgespräch. Weitere Informationen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen, rufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne unter unserer Servicehotline 0511 911 10 911.

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