A-Z Haushaltshilfe
Behandlung & Medizin

A-Z Haushaltshilfe

Haushaltshilfe

Sie sind im Krankenhaus, in einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme, schwanger oder haben gerade entbunden? Wir geben Ihnen die Möglichkeit sich sorgenfrei um Ihre Genesung zu kümmern.

Denn im Bedarfsfall erhalten Sie eine Haushaltshilfe, soweit eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann und in Ihrem Haushalt ein Kind lebt, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Des Weiteren ist die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe bei schwerer Erkrankung oder akuter Verschlimmerung – insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt oder ambulanter Operation – von bis zu 4 Wochen möglich, sofern keine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 vorliegt. Lebt ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, kann sich der Anspruch auf bis zu 26 Wochen verlängern.

Die energie-BKK leistet noch mehr: Auch Versicherte ohne Kinder unter 12 Jahren, die sich im Krankenhaus, in einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme befinden, erhalten von uns bis zu 8 Wochen eine Haushaltshilfe. Voraussetzungen dafür sind, dass keine andere im Haushalt lebende Person diesen weiterführen kann und keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Für mehr Informationen steht Ihnen auch unser Merkblatt zum Thema Haushaltshilfe zur Verfügung.

Vor einer Inanspruchnahme beraten wir Sie gerne über unsere Servicehotline unter 0511 911 10 920.
Wir senden Ihnen dann im Anschluss bei Bedarf die Antragsunterlagen zu.

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