Fissurenversiegelung der Prämolaren
Zusätzlich zu der gesetzlichen Leistung werden die Kosten der Fissurenversiegelung der Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss durch einen Zahnarzt erstattet.
Die Erstattung gilt für Versicherte vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis zu 100 € insgesamt je Kalenderjahr.