Die medizinische Versorgung in Deutschland hat einen hohen Leistungsstandard. Dennoch nehmen Vorwürfe über ärztliche Behandlungsfehler zu.
Ein ärztlicher Behandlungsfehler liegt vor, wenn eine medizinische Behandlung vom anerkannten Standard der Schulmedizin abweicht und dadurch ein gesundheitlicher Schaden entsteht. Rechtlich spricht man von einem Behandlungsfehler, wenn die ärztliche Sorgfaltspflicht verletzt wurde – sei es durch eine falsche Diagnose, eine fehlerhafte Therapie oder eine unnötige Verzögerung der Behandlung.
Deutschland verfügt über eines der leistungsfähigsten Gesundheitssysteme der Welt. Dennoch steigt die Zahl der gemeldeten Behandlungsfehler. Laut Medizinischem Dienst werden jährlich mehrere tausend Fälle geprüft. Wenn Sie vermuten, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, stehen Ihnen als Versicherte der energie-BKK konkrete Unterstützungsleistungen zu. Das bedeutet konkret:
Behandlungsfehler können in verschiedenen Formen auftreten:
Diagnosefehler – Eine Erkrankung wird nicht, zu spät oder falsch erkannt, was zu einer verzögerten oder falschen Behandlung führt.
Therapiefehler – Die gewählte Behandlungsmethode entspricht nicht dem medizinischen Standard oder wird fehlerhaft durchgeführt.
Aufklärungsfehler – Der Patient wurde vor einem Eingriff nicht ausreichend über Risiken und Alternativen informiert.
Hygienemängel – Infektionen entstehen durch mangelnde Sterilität bei Operationen oder medizinischen Eingriffen.
Medikationsfehler – Ein falsches Medikament, eine falsche Dosierung oder gefährliche Wechselwirkungen werden nicht berücksichtigt.
Verzögerungsfehler – Eine notwendige Überweisung zum Facharzt oder eine dringende Behandlung wird ohne medizinischen Grund verzögert.
Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig – insbesondere wegen geltender Verjährungsfristen.
Schritt 1 – Dokumentation sichern Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen: Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Medikamentenpläne und Krankenhausberichte. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Ablauf der Behandlung so detailliert wie möglich.
Schritt 2 – energie-BKK kontaktieren Wenden Sie sich so früh wie möglich an die energie-BKK. Wir prüfen Ihren Fall und leiten – wenn nötig – den Medizinischen Dienst ein, der ein unabhängiges Gutachten erstellen kann.
Schritt 3 – Gutachterkommission einschalten Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern prüfen kostenlos, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Ihr Votum ist zwar nicht rechtlich bindend, aber ein wichtiges Beweismittel.
Schritt 4 – Rechtliche Schritte prüfen Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler können Sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt oder der Einrichtung geltend machen. Die energie-BKK unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche zu verfolgen.
Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers verjähren in der Regel nach 3 Jahren – beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von dem Schaden und dem Verursacher Kenntnis erlangt haben (§ 199 BGB). In bestimmten Fällen kann die Frist bis zu 30 Jahre betragen, etwa bei besonders schwerwiegenden Schäden.
Warten Sie nicht zu lange: Sichern Sie Beweise und nehmen Sie frühzeitig Kontakt zur energie-BKK auf.
Wir unterstützen unsere Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die durch Behandlungsfehler entstanden sind. Bitte sprechen Sie uns gleich an, wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten oder bereits einen Schaden erlitten haben, wenden Sie sich direkt an unser Forderungsmanagement:
energie-BKK Forderungen
30134 Hannover
Telefon: 0511 911 10 930
E-Mail: forderungen@energie-bkk.de
Rund um Patientensicherheit und medizinische Beratung stehen unseren Versicherten folgende Angebote zur Verfügung: