Das Bild zeigt einen Detailausschnitt, bei dem eine Person, einem Kind eine osteopathische Behandlung gibt und mit den Händen auf den Rücken einwirkt. Das Bild wird im Bereich "Osteopathie" verwendet.

Osteopathie

Zusatzleistung

Rücken- und Gelenkbeschwerden? Osteopathie als sinnvolle Ergänzung

Wer unter chronischen Rückenschmerzen, Gelenkbeschwerden oder anderen Problemen des Bewegungsapparats leidet, kennt oft den langen Weg durch Facharztpraxen und Physiotherapie – ohne nachhaltigen Erfolg. In solchen Situationen kann eine osteopathische Behandlung eine sinnvolle Ergänzung sein.

Die Osteopathie betrachtet den menschlichen Körper als Einheit: Statt einzelne Symptome zu behandeln, sucht sie nach den Ursachen der Beschwerden – durch gezielte manuelle Techniken, die Spannungen lösen und gestörte Funktionen im Körper wieder ins Gleichgewicht bringen.

 

Osteopathie-Zuschuss der energie-BKK: Das erhalten Sie

Die energie-BKK unterstützt ihre Versicherten über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus mit einem Zuschuss für osteopathische Behandlungen:

Für Erwachsene und Kinder ab 1 Jahr:

  • Zuschuss für bis zu 3 Behandlungen pro Kalenderjahr
  • Erstattung von bis zu maximal 30 Euro pro Termin

Osteopathie für Babys (erstes Lebensjahr):

  • Zuschuss für bis zu 8 Behandlungen im ersten Lebensjahr
  • Erstattung von bis zu maximal 60 Euro pro Termin

 

Voraussetzungen für die Kostenerstattung

Damit wir die Kosten bezuschussen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Ärztliche Verordnung liegt vor
  • Spezifizierte Originalrechnung des Behandlers ist vorhanden
  •  Die Behandlung wurde durch einen qualifizierten Osteopathen durchgeführt

Nutzen Sie zur Bestätigung der Qualifikation gerne unsere Vorlage der energie-BKK.

 

Qualifizierten Osteopathen finden

Einen zertifizierten und qualifizierten Osteopathen in Ihrer Nähe finden Sie über folgende Verbände:

 

Hinweis: Aufgrund bislang fehlender belastbarer wissenschaftlicher Studien lässt sich die Wirksamkeit der Osteopathie nicht für alle Anwendungsbereiche eindeutig belegen. Sie ist daher kein Bestandteil des gesetzlichen Leistungskatalogs der GKV. Krankenkassen dürfen Osteopathie jedoch im Rahmen von Satzungsleistungen – unter bestimmten Voraussetzungen – bezuschussen.

So übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen:

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FAQ

Bei Behandlungen der Osteopathie erstatten wir Ihnen drei mal pro Jahr, maximal 30 Euro der Kosten pro Behandlung. Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung durch einen qualifizierten Osteopathen/Arzt oder Mitglied eines Berufsverbands der Osteopathen durchgeführt wird. Nutzen Sie gern zur Bestätigung diese Vorlage der energie-BKK und senden uns die Unterlagen über unsere App „Meine energie-BKK„. 

Rechnungen für Heilpraktiker hingegen dürfen wir nicht übernehmen. 

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