Versicherte der energie-BKK profitieren von einer schnellen und umfassenden Betreuung. Manchmal tauchen jedoch Fragen auf. Daher haben wir für Sie hier Antworten auf die Fragen zusammengefasst, welche uns häufig telefonisch gestellt werden. Selbstverständlich freuen wir uns weiterhin auf Ihren Anruf über unsere Servicehotline 0511 911 10 911.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur elektronischen Patientenakte finden Sie in unserem FAQ. Zum Thema Registrierung haben wir ebenfalls ein Informationsangebot für Sie bereitgestellt.
Beachten Sie, dass wir als Krankenkasse keinen Einblick in die persönlichen Daten Ihrer elektronischen Patientenakte haben. Bei medizinischen Fragen ist deshalb Ihr Arzt der richtige Ansprechpartner.
Diese Regelung gilt nur für Krankenhäuser im Bundesland Berlin sowie bei kosmetischen Operationen.
Nein. Dieses Prinzip wird nur von einigen Privatversicherern angeboten. Bei gesetzlichen Krankenkassen zahlt jedes Mitglied den Beitrag einkommensabhängig und nicht in Abhängigkeit von seinem Gesundheitszustand oder anderen Merkmalen.
Sind Sie berufstätig, zahlt Ihr Arbeitgeber in dieser Zeit Ihren Lohn oder Ihr Gehalt weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen.
Ihr Arbeitgeber zahlt während der stationären Vorsorgekur Ihr Gehalt weiter. Achten Sie jedoch darauf, Ihrer Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber nachzukommen.
Ja, für die Behandlung bei einem Facharzt benötigen Sie immer eine Überweisung von Ihrem Hausarzt. Ausgenommen davon sind Gynäkologen, Augenärzte, Kinderärzte und ärztliche Notfalldienste.
Ja, sie ist für uns für eine eventuelle Prüfung der Vorerkrankungen sehr wichtig.
Die Leistungen der Implantologie werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Wir unterstützen Sie jedoch mit einem Festzuschuss für die endgültige Versorgung. Ihr behandelnder Zahnarzt reicht uns den Heil- und Kostenplan ein, um den Zuschuss festzulegen. Eine Kostenbeteiligung an Implantaten ist nur wenn eine seltene und schwerwiegende Ausnahmeindikation vorliegt, die ein umfassendes kieferchirurgisches Konzept erfordert. Für Implantate zu Festpreisen steht Ihnen unser Kooperationspartner dentnet zur Verfügung.
Auch im europäischen Ausland genießen Sie unseren Versicherungsschutz. Die Leistungen können aber von den gewohnten Leistungen abweichen! Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC. Zeigen Sie diese wie gewohnt beim Arztbesuch einfach vor. In der Regel können die Ärzte direkt mit uns abrechnen.
Nur in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diese können Sie sich ganz bequem telefonisch, über unsere App oder über info@energie-bkk.deanfordern
Am besten meldest du dich bei deiner Krankenkasse an, sobald du die Zusage für deinen Ausbildungsplatz in der Tasche hast. Dann hat die Krankenkasse genug Zeit alle weiteren wichtigen Dinge wie z. B. die Anmeldung beim Arbeitgeber, die Zusendung der Krankenversicherungskarte etc. in die Wege zu leiten. Spätestens aber bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn.
Dieses können wir nur nachvollziehen, wenn Sie in den vorherigen Kalenderjahren an unserem Bonusprogramm teilgenommen haben und Ihr Arzt Ihnen den Gesundheits-Check-up durch einen Stempel bestätigt hat.
Fehlt Ihnen der Nachweis für den Sportverein oder das Fitnessstudio?
Dann reichen Sie uns als Nachweis Ihren Kontoauszug für den Jahresbeitrag des Bonusjahres ein.
Sie haben für die Krebsfrüherkennung 2024 erst einen Termin im Januar 2025 erhalten?
Lassen Sie sich den Termin im Januar mit einem entsprechenden Hinweis bestätigen, und reichen Sie uns dann das Bonusblatt bis spätestens 31. März 2025 ein.
Sie haben Ihren Zahnvorsorgetermin bereits erledigt, Ihnen fehlt aber der Stempel?
Dann reichen Sie uns eine Kopie Ihres Zahnbonusheftes, in welchem der Termin bestätigt wurde, mit Ihrem Bonusblatt ein.
Im Falle einer Verordnung im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfes oder dem besonderen Behandlungsbedarf kann die Anzahl der verschriebenen Einheiten auf einer Verordnung maximal bis auf den Bedarf für 12 Wochen erhöht werden.
Unsere Zusage ist 6 Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraumes können Sie nach Erhalt unserer Kostenzusage, Ihren Aufnahmetermin mit der ausgewählten Klinik selbst absprechen und reservieren. Bitte wählen Sie den nächstmöglichen Aufnahmetermin aus, damit sich Ihr Gesundheitszustand schnell verbessern kann.
Wird die Behandlung länger als 14 Kalendertage ohne angemessene Begründung unterbrochen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Begründete Unterbrechungen (z. B. wegen Urlaub oder Krankheit) sind von der Therapeutin oder dem Therapeuten auf der Verordnung zu dokumentieren. Dabei muss sichergestellt sein, dass das Therapieziel nicht gefährdet wird.
Davon abweichend sind Behandlungsunterbrechungen bei Maßnahmen der podologischen Therapie sowie der Ernährungstherapie möglich – die Verordnung bleibt gültig.
Es gibt zwei Grundprinzipien bei jeder Entwicklung von neuen Angeboten: 1. Man entwickelt so lange, bis alles so fertig ist, wie man es sich ursprünglich vorgestellt hat. Das dauert Jahre, und in der Zwischenzeit haben sich ggf. der Markt und die Bedürfnisse der Nutzer verändert. 2. Man entwickelt eine Grundfunktionalität, die schneller fertig ist und die der Versicherte schon einmal nutzen kann. Parallel entwickelt man immer weitere nützliche Funktionalitäten und ergänzt sie. Aufgrund von Rückmeldungen der Nutzer erhält man schnell Erkenntnisse über den Bedarf und kann die Entwicklung flexibel anpassen.
Der skizzierte 2. Weg wird bei der ePA gegangen. Die Versicherten können Dokumente von Ärzten/ Institutionen bereits 2021 mitnehmen und sie anderen zur Verfügung stellen. Notfalldaten und der eMedikationsplan stehen so bereits für alle Nutzer zur Verfügung. Im Jahr 2022 wurde die App schrittweise um Impfausweis, Zahnbonusheft, Mutterpass und Untersuchungsheft für Kinder ergänzt.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Ihr Kind zu begleiten. Bei Kindern ab dem 12. Lebensjahr ist eine Begleitung möglich, wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die medizinische Notwendigkeit begründet. Begleitpersonen werden während der Rehabilitation zum Umgang mit der Erkrankung beraten und geschult.
Weitere oder wiederholte Beratungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Sollte eine neue Erkrankung auftreten, welche bei der ersten Beratung noch nicht berücksichtigt wurde, kann eine erneute Kostenübernahme durch uns geprüft werden.
Die Kassen erhalten Abrechnungsinformationen und keine weitergehenden medizinischen Informationen, wie Befunde, Arztbriefe, Laborergebnisse etc., die für Ihre weitere Behandlung relevant sein können und deshalb Teil Ihrer ePA sein sollten. Diese Informationen kann Ihnen nur der behandelnde Arzt zur Verfügung stellen.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, falls sie es nicht bereits im Rahmen einer elektronischen Gesundheitsakte (eGA) tun, die Abrechnungsinformationen ab 1. Januar 2022 in Ihre ePA zu überspielen, wenn Sie als Versicherter dies wünschen. Auch hier sind die gesetzlichen Speicher- und Löschfristen zu beachten, sodass nur Daten – je nach Leistungsbereich – der letzten 4-6 Jahre zur Verfügung stehen werden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies nur bei Vorlage einer Vollmacht möglich.